Sitzung: 13.04.2023 Gemeinderat
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt daher, dass die Übergabe der Geldgeschenke der Gemeinde Saldenburg
bei den Anlässen wie Geburtstage, Jubiläen, Ehrungen, Trauerfeiern oder als
Dankeschön auch außerhalb der Kassenräume und durch den 1. Bürgermeister oder
einen seiner Stellvertreter bis zu einer Höhe von 100,00 €, in Worten:
Einhundert €, erfolgen darf.
Gem. § 55 Abs. 2
KommHV-K dürfen Barauszahlungen nur gegen Quittung durchgeführt werden.
Ausnahme: dem Empfänger kann die Quittung nicht zugemutet werden. So kann bei
Geldgeschenken im Rahmen von oben genannten Anlässen auf eine Quittungsleistung
durch den Empfänger verzichtet werden; in diesem Fall muss die Übergabe des
Geldgeschenkes durch einen Gemeindebediensteten oder Gemeindevertreter
bescheinigt werden.