Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehung der Grundstücke Flur-Nr. 850, 852 und 870 der Gemarkung Lembach in den Innenbereich der Ortschaft Rettenbach (hier bezeichnet als Rettenbach Nord) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Die Einbeziehungsfläche ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan M = 1:1.000 vom 22.10.2019, gefertigt vom Ingenieurbüro Pichlmeier aus Schönberg dargestellt.

Die Einbeziehungsfläche umfasst rd. 4.500 m²

Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.