Sitzung: 13.11.2019 Gemeinderat
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt die Einbeziehung der Grundstücke Flur-Nr. 850, 852 und
870 der Gemarkung Lembach in den Innenbereich der Ortschaft Rettenbach (hier
bezeichnet als Rettenbach Nord) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Die
Einbeziehungsfläche ist in dem als Anlage
beigefügten Lageplan M = 1:1.000 vom 22.10.2019, gefertigt vom
Ingenieurbüro Pichlmeier aus Schönberg dargestellt.
Die
Einbeziehungsfläche umfasst rd. 4.500 m²
Im
Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche
ausgewiesen.