Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 1 und 2 BauGB, für das Gebiet „Trautmannsdorf Süd“ einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB) aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 260 der Gemarkung Saldenburg, der wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügten Lageplan M = 1 : 1.000):

Im Norden:                                von der Ortsstraße Rachelstraße

Im Westen:                               durch die Bundesstraße B 85

Im Süden:                                 durch den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes (WA)

Im Osten:                                  von der Ortsstraße Rachelstraße