Sitzung: 13.11.2019 Gemeinderat
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt gemäß §§ 1 und 2 BauGB, für das Gebiet „Trautmannsdorf
Süd“ einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB) aufzustellen.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 260 der
Gemarkung Saldenburg, der wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügten Lageplan M
= 1 : 1.000):
Im Norden: von der
Ortsstraße Rachelstraße
Im Westen: durch die Bundesstraße
B 85
Im Süden: durch den
Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes (WA)
Im Osten: von der
Ortsstraße Rachelstraße