Sitzung: 13.11.2019 Gemeinderat
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
gemäß §§ 1 und 2 BauGB, für das Gebiet „Unterfeld West“ in Ortsbereich von
Hundsruck einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung
von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB)
aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1370/2 der Gemarkung Saldenburg, der wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügten Lageplan M = 1:1.000):
Im Norden: durch die Grenze des im Flächennutzungsplan dargestellten WA
Im Westen: durch die Grenze des im Flächennutzungsplan dargestellten WA
Im Süden: durch die Staatsstraße St 2322
Im Osten: durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „WA Unterfeld“