Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 1 und 2 BauGB, für das Gebiet „Unterfeld West“ in Ortsbereich von Hundsruck einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB) aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1370/2 der Gemarkung Saldenburg, der wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügten Lageplan M = 1:1.000):

 

Im Norden:                 durch die Grenze des im Flächennutzungsplan dargestellten WA

Im Westen:                durch die Grenze des im Flächennutzungsplan dargestellten WA

Im Süden:                  durch die Staatsstraße St 2322

Im Osten:                   durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „WA Unterfeld“