Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Verwaltungshaushalt: 3.133.154,95 €

Vermögenshaushalt:   1.319.275,53 €

 

Darin enthalten:            Zuführung zum Vermögenshaushalt:                        282.259,27 €

Somit                           Zuführung zum Verwaltungshaushalt:                                    0,00 €

                         Entnahme aus der Rücklage:                        186.453,79 €

      Vermögen:                    13.819.220,71 €

        Schulden:                        177.500,00 €