Beschluss:

Auf Antrag des Bauherrn werden folgende Befreiungen (wie im Eingabeplan beantragt) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trautmannsdorf“ gewährt:

Textliche Festsetzungen (§ 9 b BBauG):

0.6. Gebäude

0.6.1. Zur planlichen Festsetzung Ziff. 2.1.1.

Dachgauben:

b) Pro Dachfläche sind maximal 2 Dachgauben zulässig. Einzeldachgauben maximal 1,50 Meter.

d) Die Gesamtlänge der Dachgauben darf ¼ der Dachfläche nicht überschreiten.

e) Der Abstand der Gauben zum Ortgang muss größer oder gleich 3,00 Meter betragen.

Da das Vorhaben nach Gewährung der Befreiungen den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trautmannsdorf“ nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.