Sitzung: 13.08.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Auf Antrag des Bauherrn wird folgende Befreiung (wie im Eingabeplan beantragt) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „GE (e) eingeschränktes Gewerbegebiet Solar-Pur AG“ gewährt:
Befreiung von der
planlichen Festsetzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 BauNVO):
3.0 Bauweise,
Baulinien, Baugrenzen:
3.2 Baugrenze.
Abstimmungsergebnis: Ja 12
Nein 0.
Da das Vorhaben nach Gewährung der Befreiung den Festsetzungen des Bebauungsplans „GE (e) eingeschränktes Gewerbegebiet Solar-Pur AG“ nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.