Beschluss:

Auf Antrag des Bauherrn wird folgende Befreiung (wie im Eingabeplan beantragt) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „GE (e) eingeschränktes Gewerbegebiet Solar-Pur AG“ gewährt:

Befreiung von der planlichen Festsetzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 BauNVO):

3.0 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen:

3.2 Baugrenze.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12  Nein 0.

 

Da das Vorhaben nach Gewährung der Befreiung den Festsetzungen des Bebauungsplans „GE (e) eingeschränktes Gewerbegebiet Solar-Pur AG“ nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.