Sitzung: 13.08.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Auf Antrag des Bauherrn wird folgende Befreiung (wie im Eingabeplan beantragt) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trautmannsdorf“ gewährt:
Textliche
Festsetzungen (§ 9 b BBauG):
0.6. Gebäude
0.6.11. Zur
planlichen Festsetzung Ziff. 2.1.21.
Traufhöhe:
talseitig nicht über
6,50 m ab gewachsenen Boden
Dachform:
Satteldach 28° - 34
°
Dachdeckung:
Pfannen, braun oder
dunkel engobiert.
Abstimmungsergebnis: Ja 12
Nein 0.
Da das Vorhaben nach Gewährung der Befreiung den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trautmannsdorf“ nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.