Beschluss:

Auf Antrag des Bauherrn wird folgende Befreiung (wie im Eingabeplan beantragt) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trautmannsdorf“ gewährt:

Textliche Festsetzungen (§ 9 b BBauG):

0.6. Gebäude

0.6.11. Zur planlichen Festsetzung Ziff. 2.1.21.

Traufhöhe:

talseitig nicht über 6,50 m ab gewachsenen Boden

Dachform:

Satteldach 28° - 34 °

Dachdeckung:

Pfannen, braun oder dunkel engobiert.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12  Nein 0.

 

Da das Vorhaben nach Gewährung der Befreiung den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trautmannsdorf“ nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.