Beschluss:

Um die Bearbeitung des Antrages auf Baugenehmigung nicht unnötig zu verzögern, wurde der Antrag behandelt als Angelegenheit der laufenden Verwaltung.

Grund: Für das Vorhaben wurde bereits ein Antrag auf Bauvorbescheid eingereicht, dem in der Gemeinderatssitzung am 11.04.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.

Der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Verwaltung wird nachträglich zugestimmt.