Sitzung: 01.07.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Lückenfüllungssatzung Platten (§ 35 Abs. 6 BauGB).
Befreiungen von der Lückenfüllungssatzung Platten werden wie beantragt gewährt.
Da die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.