Sitzung: 07.10.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist die Gemeinde Saldenburg
als Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Der Aufgabenbereich der Gemeinde Saldenburg wird
durch die Planung nicht berührt.
Sitzung: 07.10.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist die Gemeinde Saldenburg
als Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Der Aufgabenbereich der Gemeinde Saldenburg wird
durch die Planung nicht berührt.