Beschluss:

Die rechtzeitig eingegangenen Bedenken und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung werden wie folgt behandelt und abgewogen:

 

Siehe Anlage – Abwägungszusammenstellung Ebersdorf-Nord.

 

Die rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden wie folgt behandelt und abgewogen:

 

Siehe Anlage – Abwägungszusammenstellung Ebersdorf-Nord.