Sitzung: 14.07.2022 Gemeinderat
Beschluss:
Die Erschließung ist gesichert.
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.