Sitzung: 09.03.2023 Gemeinderat
Beschluss:
Da die Erschließung gesichert ist, das Vorhaben dem Art. 35 Abs. 2 BauGB zuzuordnen ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Sitzung: 09.03.2023 Gemeinderat
Beschluss:
Da die Erschließung gesichert ist, das Vorhaben dem Art. 35 Abs. 2 BauGB zuzuordnen ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.