Beschluss:

Das Vorhaben konnte dem § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zugeordnet werden. Da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist, konnte das gemeindliche Einvernehmen, durch die Verwaltung, erteilt werden.

Der Gemeinderat Saldenburg nimmt davon Kenntnis und genehmigt nachträglich das von der Verwaltung erteilte gemeindliche Einvernehmen.