Sitzung: 05.07.2023 Gemeinderat
Beschluss:
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Wenn die Erschließung, wie im Sachverhalt geschildert, gesichert werden kann, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.