Beschluss:

 

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Saldenburg für das Haushaltsjahr 2022 wird dem im Beschluss vom 09.08.2023 (TOP 8) festgestellten Ergebnis gem. Art. 102 Abs. 4 Gemeindeordnung –GO- die Entlastung erteilt.

 

Bei der Abstimmung über die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 hat der 1.Bürgermeister kein Stimmrecht.