Beschluss:

Der Gemeinrat Saldenburg sieht die Gründe für die außerordentliche Kündigung der Vereinbarung vom 23.10.2014 zum 31.12.2023 als gegeben an.

Die Erhöhung der Umlage, welche unweigerlich mit dem Abschluss einer neuen Vereinbarung einhergehen, sind begründet und berechtigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Grafenau eine Vereinbarung über die Erhebung der Standesamtsumlage abzuschließen.