Sitzung: 07.12.2023 Gemeinderat
Beschluss:
Das Vorhaben konnte
dem § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zugeordnet
werden. Da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung
gesichert ist, konnte das gemeindliche Einvernehmen, durch die Verwaltung,
erteilt werden.
Der Gemeinderat Saldenburg nimmt davon Kenntnis und genehmigt nachträglich das von der Verwaltung erteilte gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung vom 22.09.2023 zur Abstandsflächenübernahme und Abstandsübernahme (Brandschutzabstand gem. Art. 28 Abs. 2 BayBO).