Beschluss:

Der Gemeinderat Saldenburg sieht die Notwendigkeit der Änderung des Paragraf 10 Absatz 3 HStS als gegeben an.

Es wird deshalb folgende 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 10.12.2020 erlassen:

 

1. Paragraf 10 Abs. 3 der Hundesteuersatzung vom 10.12.2020 wird gestrichen und durch folgenden, neuen Paragraf 10 Absatz 3 ersetzt:

3) Als Nachweis für die ordnungsgemäße Haltung des Hundes gilt der Steuerbescheid, der bei Anmeldung an den/die Halter*in ausgegeben wird.

 

2. Die 2. Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.