Sitzung: 11.04.2019 Gemeinderat
Beschluss:
Gemäß § 4 Abs. 1
BauGB ist die Gemeinde Saldenburg als Träger öffentlicher Belange am Verfahren
zu beteiligen.
Der
Aufgabenbereich der Gemeinde Saldenburg wird durch die Planung nicht berührt.
Sitzung: 11.04.2019 Gemeinderat
Beschluss:
Gemäß § 4 Abs. 1
BauGB ist die Gemeinde Saldenburg als Träger öffentlicher Belange am Verfahren
zu beteiligen.
Der
Aufgabenbereich der Gemeinde Saldenburg wird durch die Planung nicht berührt.