Sitzung: 11.04.2019 Gemeinderat
Beschluss
Die Benutzungsordnung wird
wie im Sachverhalt (1. Änderung der Benutzungsordnung) aufgeführt, geändert.
Die Änderung tritt wie im Sachverhalt
(2. Inkrafttreten
der Änderung) aufgeführt, in Kraft.
Die
Benutzungsordnung ist wie im Sachverhalt (3. Neufassung bzw. Neuerlass der Benutzungsordnung)
aufgeführt, neu erlassen.