Beschluss

Die Benutzungsordnung wird wie im Sachverhalt (1. Änderung der Benutzungsordnung) aufgeführt, geändert.

Die Änderung tritt wie im Sachverhalt (2. Inkrafttreten der Änderung) aufgeführt, in Kraft.

Die Benutzungsordnung ist wie im Sachverhalt (3. Neufassung bzw. Neuerlass der Benutzungsordnung) aufgeführt, neu erlassen.