Sitzung: 16.05.2019 Gemeinderat
Beschluss:
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze
1.
Für den Bedarf an Krippenplätzen (für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren) wird
eine Steigerung des gegenwärtigen Bedarfs von 12 Plätzen auf knapp über 20
Plätze in den kommenden Jahren festgestellt. Dazu sollen die gegenwärtig 12
vorhandenen Krippenplätze nachhaltig in eine komplette Krippengruppe (mit 12
bis 15 anerkannten Plätzen) umgewandelt und zusätzlich durch eine
gemischtaltrige Gruppe die darüber hinaus erforderlichen Plätze zur Verfügung
gestellt werden.
2. Für den Bedarf an Kindergartenplätzen (für Kinder von 3 Jahren bis
zum Schulbeginn) wird eine Steigerung des gegenwärtigen Bedarfs von 58 Plätzen
auf knapp über 80 Plätze in den kommenden Jahren festgestellt. Für Kinder von 3
Jahren bis Schuleintritt ist deshalb somit die Einrichtung einer zusätzlichen
Regelgruppe sowie einer gemischtaltrige Gruppe vorgesehen.
3. Für den Bedarf an Hortplätzen (für junge Schulkinder) wird ein Bedarf
von 3 Plätzen festgestellt. Die mögliche Einführung eines Rechtsanspruchs auf
Ganztagesbetreuung von Schulkindern würde hier eine komplett geänderte
Situation schaffen.