Beschluss:

 

Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze

 

1. Für den Bedarf an Krippenplätzen (für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren) wird eine Steigerung des gegenwärtigen Bedarfs von 12 Plätzen auf knapp über 20 Plätze in den kommenden Jahren festgestellt. Dazu sollen die gegenwärtig 12 vorhandenen Krippenplätze nachhaltig in eine komplette Krippengruppe (mit 12 bis 15 anerkannten Plätzen) umgewandelt und zusätzlich durch eine gemischtaltrige Gruppe die darüber hinaus erforderlichen Plätze zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Für den Bedarf an Kindergartenplätzen (für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulbeginn) wird eine Steigerung des gegenwärtigen Bedarfs von 58 Plätzen auf knapp über 80 Plätze in den kommenden Jahren festgestellt. Für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt ist deshalb somit die Einrichtung einer zusätzlichen Regelgruppe sowie einer gemischtaltrige Gruppe vorgesehen.

 

3. Für den Bedarf an Hortplätzen (für junge Schulkinder) wird ein Bedarf von 3 Plätzen festgestellt. Die mögliche Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung von Schulkindern würde hier eine komplett geänderte Situation schaffen.