Beschluss:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 (dringliche Anordnungen und unaufschiebbare Geschäfte – Art. 37 Abs. 3 GO) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Saldenburg wurde das Nachtragsangebot vom Ersten Bürgermeister in eigener Zuständigkeit unterzeichnet.

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis und genehmigt nachträglich die Annahme des Nachtragsangebots Nr. 1.

Anmerkung. Die Kosten werden im Haushaltsjahr 2020 vom Straßenbauamt Passau erstattet.