Beschluss:

Da die Erschließung gesichert ist und sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wird das gemeindliche Einvernehmen unter dem Vorbehalt erteilt, dass eine Besitz- und Eigentumsübertragung der Fl.Nr. 1835/7, Gemarkung Saldenburg auf die Bauherren erfolgt.