Beschluss:

Zu den Aufgaben des Ersten Bürgermeisters gehören insbesondere der Abschluss von Rechtsgeschäften bis zu einer Wertgrenze von 6.000,00 € (§ 9 Abs. 2 Buchstabe 2 d der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Saldenburg).

Da im vorliegendem Fall die Wertgrenze überschritten wurde, genehmigt der Gemeinderat nachträglich die notwendige Anschaffung der Dokumentenmanagement Software.