Sitzung: 13.11.2019 Gemeinderat
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
die Einbeziehung der Grundstücke Flur-Nr. 1916, 1918 und 1919 / 3 der Gemarkung
Saldenburg in den Innenbereich der Ortschaft Tratzen (hier bezeichnet als
Tratzen) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Die Einbeziehungsfläche ist
in dem als Anlage beigefügten
Lageplan M = 1:1.000 vom 22.10.2019, gefertigt vom Ingenieurbüro Pichlmeier aus
Schönberg dargestellt.
Die Einbeziehungsfläche
umfasst rd. 4.000 m².
Im Flächennutzungsplan ist
dieses Gebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.