Sitzung: 13.11.2019 Gemeinderat
Beschluss:
Auf Antrag des Bauherrn werden folgende Befreiungen (wie im Eingabeplan beantragt) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trautmannsdorf“ gewährt:
Textliche Festsetzungen (§ 9 b BBauG):
0.6. Gebäude
0.6.1. Zur
planlichen Festsetzung Ziff. 2.1.1.
Dachgauben:
b) Pro Dachfläche
sind maximal 2 Dachgauben zulässig. Einzeldachgauben maximal 1,50 Meter.
d) Die Gesamtlänge
der Dachgauben darf ¼ der Dachfläche nicht überschreiten.
e) Der Abstand der
Gauben zum Ortgang muss größer oder gleich 3,00 Meter betragen.
Erschließung:
Da das Vorhaben nach Gewährung der Befreiungen den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trautmannsdorf“ nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.