Beschluss:

Auf Antrag des Bauherrn werden folgende Befreiungen (wie im Eingabeplan beantragt) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trautmannsdorf“ gewährt:

Textliche Festsetzungen (§ 9 b BBauG):

0.6. Gebäude

0.6.1. Zur planlichen Festsetzung Ziff. 2.1.1.

Dachgauben:

b) Pro Dachfläche sind maximal 2 Dachgauben zulässig. Einzeldachgauben maximal 1,50 Meter.

d) Die Gesamtlänge der Dachgauben darf ¼ der Dachfläche nicht überschreiten.

e) Der Abstand der Gauben zum Ortgang muss größer oder gleich 3,00 Meter betragen.

Erschließung:

Da das Vorhaben nach Gewährung der Befreiungen den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trautmannsdorf“ nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.