Beschluss:

Der Gemeinderat von Saldenburg beschließt die Einbeziehung der Grundstücke Flur-Nr. 2320 und Flur-Nr. 2319 (Teilfläche) der Gemarkung Saldenburg in den Innenbereich der Ortschaft Haufang (hier bezeichnet als Haufang-Nord) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

 

Die Einbeziehungsfläche ist in dem als

 

- Anlage -

 

beigefügten Lageplan M = 1:1.000 vom 03.02.2020, gefertigt vom Ingenieurbüro Pichlmeier aus Schönberg dargestellt.

 

Die Einbeziehungsfläche umfasst 4.221 m².

 

Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet im Bereich der Flur-Nr. 2320 der Gemarkung Saldenburg als Dorfgebiet (MD) und im Bereich der Flur-Nr. 2319 der Gemarkung Saldenburg als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.