Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, auch in der neuen Legislaturperiode (2020-2026) zwei weitere Bürgermeister zu wählen.

Anschließend stellte der erste Bürgermeister fest, dass laut Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO die weiteren Bürgermeister Ehrenbeamte sind, da nichts Gegensätzliches in der derzeit gültigen Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestimmt ist.