Sitzung: 13.05.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Die weitere Stellvertretung bestimmt der Gemeinderat nach Art. 39 Abs. 1
Satz 2 GO wie folgt:
Nach der längeren Zugehörigkeit des Gemeinderatsmitglieds zum Gemeinderat
Saldenburg. Haben mehrere Gemeinderatsmitglieder eine gleich lange Zugehörigkeit,
entscheidet des Lebensalter, beginnend mit der ältesten Person.