Beschluss:

Herr Max König, erster Bürgermeister der Gemeinde Saldenburg wird gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG, widerruflich, mit sofortiger Wirkung für die Gemeinde Saldenburg zum Standesbeamten für Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften bestellt (beschränkt auf das Gemeindegebiet Saldenburg).

Erster Bürgermeister Max König hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO).

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12  Nein 0 

 

Herr Alois Weber, zweiter Bürgermeister der Gemeinde Saldenburg wird gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG, widerruflich, mit sofortiger Wirkung für die Gemeinde Saldenburg zum Standesbeamten für Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften bestellt (beschränkt auf das Gemeindegebiet Saldenburg).

Zweiter Bürgermeister Weber Alois hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO).