Sitzung: 13.05.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Herr Max König, erster Bürgermeister der Gemeinde Saldenburg
wird gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG, widerruflich, mit sofortiger Wirkung für
die Gemeinde Saldenburg zum Standesbeamten für Eheschließungen und Begründung
von Lebenspartnerschaften bestellt (beschränkt auf das Gemeindegebiet
Saldenburg).
Erster Bürgermeister Max König hat wegen
persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO).
Abstimmungsergebnis: Ja 12
Nein 0
Herr Alois Weber, zweiter Bürgermeister der Gemeinde
Saldenburg wird gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG, widerruflich, mit sofortiger
Wirkung für die Gemeinde Saldenburg zum Standesbeamten für Eheschließungen und
Begründung von Lebenspartnerschaften bestellt (beschränkt auf das
Gemeindegebiet Saldenburg).
Zweiter Bürgermeister Weber Alois hat wegen
persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO).