Sitzung: 13.05.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Da die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen oder beeinträchtigt werden, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das anfallende Oberflächen- und Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück zu beseitigen.