Beschluss:

Da der Entwurf der Ergänzungssatzung „Senging“ und die Begründung (in der Fassung vom 05.05.2020) erneut geändert werden müssen, können der Entwurf der Ergänzungssatzung „Senging“ und die Begründung (in der Fassung vom 05.05.2020) heute nicht gebilligt werden.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt:

- dafür Sorge zu tragen, dass der geänderte Entwurf der Ergänzungssatzung „Senging“ und

  die Begründung umgehend vorgelegt werden und

- dass umgehend eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und eine erneute Beteiligung

  der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange stattfindet.