Sitzung: 13.08.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Gemäß § 4 Abs. 1
BauGB ist die Gemeinde Saldenburg als Träger öffentlicher Belange am Verfahren
zu beteiligen.
Der
Aufgabenbereich der Gemeinde Saldenburg wird durch die Planung nicht berührt.
Sitzung: 13.08.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Gemäß § 4 Abs. 1
BauGB ist die Gemeinde Saldenburg als Träger öffentlicher Belange am Verfahren
zu beteiligen.
Der
Aufgabenbereich der Gemeinde Saldenburg wird durch die Planung nicht berührt.