Sitzung: 08.10.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze
1.
Für den Bedarf an Krippenplätzen (für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren) werden
17 Plätze festgestellt.
2. Für den Bedarf an Kindergartenplätzen (für Kinder von 3 Jahren bis
zum Schulbeginn) werden 78 Plätze festgestellt.
3. Für den Bedarf an Hortplätzen (für junge Schulkinder) wird ein Bedarf
von 3 Plätzen festgestellt. Die mögliche Einführung eines Rechtsanspruchs auf
Ganztagesbetreuung von Schulkindern würde hier eine komplett geänderte
Situation schaffen.
4. Sollte in den kommenden Jahren ein darüber hinaus gehender Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen bestehen, werden 16 weitere, altersgemischte Plätze festgestellt.