Beschluss:

 

Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze

 

1. Für den Bedarf an Krippenplätzen (für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren) werden 17 Plätze festgestellt.

 

2. Für den Bedarf an Kindergartenplätzen (für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulbeginn) werden 78 Plätze festgestellt.

 

3. Für den Bedarf an Hortplätzen (für junge Schulkinder) wird ein Bedarf von 3 Plätzen festgestellt. Die mögliche Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung von Schulkindern würde hier eine komplett geänderte Situation schaffen.

 

4. Sollte in den kommenden Jahren ein darüber hinaus gehender Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen bestehen, werden 16 weitere, altersgemischte Plätze festgestellt.