Beschluss:

Die Befreiungen von den Festsetzungen der Ergänzungssatzung Senging werden, wie beantragt, gewährt (§ 31 Abs. 2 BauGB).

Da die Erschließung gesichert ist und das Vorhaben dem § 34 BauGB zugeordnet werden kann, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Gemeinderatsmitglied Dr. Stefan Hundsrucker konnte an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, weil der Beschluss ihm selbst und einem Angehörigen – Ehegattin – (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann (Art. 49 Abs. 1 GO).