Sitzung: 04.02.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Das Vorhaben kann
dem § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zugeordnet werden. Da öffentliche Belange nicht
entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist, kann das gemeindliche
Einvernehmen erteilt werden.
Sitzung: 04.02.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Das Vorhaben kann
dem § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zugeordnet werden. Da öffentliche Belange nicht
entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist, kann das gemeindliche
Einvernehmen erteilt werden.