Sitzung: 04.02.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Die rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden
oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden wie folgt behandelt und
abgewogen:
Siehe Anlage – Abwägungszusammenstellung Haufang-Nord.
Gemeinderatsmitglied
Braml konnte an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, weil der
Beschluss einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen
Verwaltungsverfahrensgesetzes) einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil
bringen kann (Art. 49 Abs. 1 GO).