Beschluss:

Der Gemeinderat schließt sich der Auffassung der Verwaltung an. Die Rechtsverordnung (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) wird wie folgt neu erlassen:

 

- Siehe Anlage -

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung auszufertigen und bekanntzumachen.