Beschluss:

Um den gesetzlich verankerten Betreuungs- und Bildungsauftrag gerecht zu werden, schließt sich der Gemeinderat der Auffassung der Verwaltung an.

Die bauliche Erweiterung der Raumzellenanlage um ein Zusatzmodul ist zu veranlassen.

Die Verwaltung wird angewiesen, alle notwendigen Schritte (Kauf des Zusatzmoduls, Antrag auf Baugenehmigung, Antrag auf Erweiterung der Betriebserlaubnis ab 01.09.2021 usw.) in die Wege zu leiten.