Sitzung: 10.06.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Da die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Vorhaben wurde bereits mit Vorbescheid vom 03.02.2020 (Az.: 40-1-VB-46-2020) planungsrechtlich für zulässig erklärt.