Beschluss:

Der in der 07. Sitzung des Gemeinderates 2021 am 01.07.2021, zu Tagesordnungspunkt 4.1 (Antrag auf Baugenehmigung; 20/2021 – Neubau eines Doppelhauses in Hundsruck, Sonnenwaldstraße 4 auf Fl.Nr. 1399/14, Gemarkung Saldenburg. Bauherr: Klessinger Florian, wh. Hundsruck, Hauptstraße 31, 94163 Saldenburg) gefasste Beschluss wird aufgehoben.

Die Befreiungen zu den Festsetzungen

- 3.2 Planzeichen Baugrenze

- 3.4 Planzeichen nur Einzelhäuser zulässig

- 3.6 Planzeichen Zahl der Vollgeschosse

- 2.1 Text im Baugebiet sind je Grundstück 3 Wohneinheiten zulässig

- 3.1.1 Text zulässige Dachneigung 25 Grad – 35 Grad und

- 4.2 und 4.3 Test siehe Bebauungsplan

werden, wie beantragt und begründet, gewährt.

Da das Vorhaben nach Gewährung der Befreiungen den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.