Beschluss:

Die Befreiungen zu den Festsetzungen

- Dachform und

- Gelände

werden, wie beantragt und begründet, gewährt.

Da das Vorhaben nach Gewährung der Befreiungen den Festsetzungen nicht wiederspricht und die Erschließung gesichert ist, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.