Beschluss:

Die Beiträge und Gebühren für Entwässerung werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechenden abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der endgültigen Kalkulation der Beiträge und Gebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer deutlichen Erhöhung, vor allem bei den Gebühren, gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen durch die Fa. Hurzlmeier GmbH festgestellt werden.

Die Fassung und Bekanntmachung dieses Beschlusses dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2022) abgeschlossen werden können, die Anpassung jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.

 

Der Gemeinderat stimmt diesem Bevorratungsbeschluss zu.