Beschluss:

Die Gebühren für Wasserversorgung werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechenden abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der endgültigen Kalkulation der Gebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer deutlichen Erhöhung gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen durch die Fa. Hurzlmeier GmbH festgestellt werden.

Die Fassung und Bekanntmachung dieses Beschlusses dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2022) abgeschlossen werden können, die Anpassung jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen muss.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Gebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in einem Neuerlass der BGS/WAS zu rechnen.

 

Der Gemeinderat stimmt diesem Bevorratungsbeschluss zu.