Beschluss

Da die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gemeinderatsmitglied König Oliver konnte an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, weil der Beschluss ihm selbst einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann (Art. 49 Abs. 1 GO).