Sitzung: 18.11.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Gemäß § 4 BauGB ist die Gemeinde Saldenburg
als Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Der Aufgabenbereich der Gemeinde Saldenburg
wird durch die Planung nicht berührt.
Sitzung: 18.11.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Gemäß § 4 BauGB ist die Gemeinde Saldenburg
als Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Der Aufgabenbereich der Gemeinde Saldenburg
wird durch die Planung nicht berührt.