Beschluss:

Die Gemeinde Saldenburg beantragt beim Landkreis Freyung-Grafenau eine Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „LSG- 00547.01 Bayerischer Wald“. Die Flächen des geplanten Dorfgebietes sollten in einer Gesamtgröße von ca. 0,3 ha (siehe Anlage 1) aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden.

Begründung

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Dorfgebiets nach § 5 BauNVO zu schaffen. Der Konflikt zwischen der geplanten Nutzung und den Zielsetzungen des Landschaftsschutzgebietes kann nur über Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet gelöst werden.