Beschluss:

Der Gemeinderat von Saldenburg beschließt die Einbeziehung des Grundstückes Flur-Nr. 259/3 der Gemarkung Lembach in den Innenbereich der Ortschaft Ebersdorf (hier bezeichnet als Ebersdorf Nord) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Die Einbeziehungsfläche ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan M = 1:1.000 vom 09.12.2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Pichlmeier aus Schönberg dargestellt.

Die Einbeziehungsfläche umfasst rd. 3.163 m²